Heizung ist plötzlich kaputt – Was nun?
- LWP Ingenieure
- 28. Feb.
- 3 Min. Lesezeit
Ein plötzlicher Heizungsausfall kann für Hausbesitzer eine echte Herausforderung sein. Neben der Frage, wie schnell Ersatz gefunden werden kann, müssen auch die aktuellen gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt neue Regelungen mit sich, insbesondere in Verbindung mit der kommunalen Wärmeplanung. Doch welche Möglichkeiten gibt es, eine defekte Heizung zu ersetzen? Welche Übergangsregelungen oder Befreiungen sind möglich? Und was bedeutet die Wirtschaftlichkeitsprüfung mit verkürzter Restnutzungsdauer für Ihre Entscheidung?
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige!

1. Was besagt das GEG beim Heizungstausch?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt seit dem 1. Januar 2024 vor, dass neu eingebaute Heizungen in bestehenden Gebäuden mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen. Dies soll helfen, den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor zu senken und langfristig klimafreundliche Heizsysteme zu etablieren.
Erlaubte Heizsysteme nach GEG sind unter anderem:
✅ Wärmepumpen
✅ Anschluss an ein Fernwärmenetz
✅ Holz- oder Pelletheizungen
✅ Hybridheizungen (z. B. Gasheizung mit Solarthermie)
✅ H2-Ready-Gasheizungen, wenn eine Wasserstoff-Versorgung gesichert ist
Doch was, wenn die Heizung plötzlich ausfällt und eine sofortige Entscheidung nötig ist?
2. Rolle der kommunalen Wärmeplanung
Viele Kommunen entwickeln derzeit eine kommunale Wärmeplanung, die vorgibt, welche Heizsysteme in Zukunft genutzt werden können. Falls Ihre Stadt oder Gemeinde bereits einen Plan erstellt hat, sollten Sie prüfen, ob ein Anschluss an ein geplantes Wärmenetz in Frage kommt.
🔹 Gibt es in Ihrer Region ein bestehendes oder geplantes Fernwärmenetz?
→ Dann kann sich das Warten lohnen, um sich später anschließen zu lassen.
🔹 Ist Ihre Region eher auf dezentrale Lösungen (Wärmepumpen, Biomasse) ausgerichtet?
→ Dann könnte eine eigene erneuerbare Heizung die bessere Wahl sein.
Tipp: Vor dem Kauf einer neuen Heizung lohnt sich ein Blick in die Wärmeplanung Ihrer Kommune!
3. Übergangsregelungen – Was ist erlaubt?
Damit Haushalte nicht plötzlich ohne Heizung dastehen, bietet das GEG Übergangsregelungen an:
🔸 Reparatur der alten Heizung:
Falls möglich, darf die Heizung weiter betrieben werden.
🔸 Übergangsweise Einbau einer fossilen Heizung:
Falls ein Umstieg auf erneuerbare Energien kurzfristig nicht möglich ist, darf eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut werden – aber nur als Übergangslösung!
🔸 Maximale Frist: 3 Jahre:
Nach dem Einbau einer fossilen Übergangsheizung muss diese spätestens nach drei
Jahren durch ein Heizsystem ersetzt oder ergänzt werden, das die 65 %-EE-Vorgabe erfüllt.
Achtung: Wer in einem Gebiet mit bestehendem oder zukünftigem Fernwärmenetz lebt, sollte prüfen, ob der Anschluss Pflicht wird.
4. Gibt es Befreiungen vom GEG?
Ja! In bestimmten Fällen kann eine Befreiung beantragt werden. Dazu gehören:
✔ Härtefallregelung:
Falls der Einbau einer erneuerbaren Heizung eine unzumutbare finanzielle
Belastung darstellt, kann eine Ausnahme gewährt werden.
✔ Technische Unmöglichkeit:
Falls erneuerbare Heizsysteme aus baulichen oder technischen Gründen nicht umsetzbar
sind (z. B. fehlender Platz für eine Wärmepumpe oder kein Zugang zu Fernwärme).
✔ Unverhältnismäßiger Aufwand:
Falls der Austausch mit extremen baulichen Maßnahmen verbunden wäre, kann eine
Befreiung möglich sein.
Wichtig: Eine Befreiung muss bei der zuständigen Behörde beantragt und mit Gutachten oder Kostenschätzungen belegt werden.
5. Wirtschaftlichkeit & verkürzte Restnutzungsdauer – Lohnt sich eine fossile Übergangslösung?
Ein oft übersehener Punkt beim Heizungstausch ist die Wirtschaftlichkeit. Wenn eine fossile Heizung nur übergangsweise genutzt werden darf (max. 3 Jahre), kann das teuer werden!
▶ Ein Gutachten zur verkürzten Restnutzungsdauer kann helfen:
Falls eine neu eingebaute fossile Heizung nur wenige Jahre betrieben werden darf, kann durch ein wirtschaftliches Gutachten nachgewiesen werden, dass der vorzeitige Austausch unwirtschaftlich ist. In diesem Fall kann eine Sonderregelung oder Befreiung möglich sein.
Was bedeutet das für Sie?
💰 Vermeidung unnötiger Kosten:
Falls absehbar ist, dass Sie Ihre Heizung bald wieder umrüsten müssen, lohnt sich die
Investition in eine erneuerbare Lösung von Anfang an.
📄 Gutachten als Entscheidungsgrundlage:
Falls die Kosten für eine Übergangslösung unverhältnismäßig hoch wären, kann dies als
Argument für eine Befreiung oder Fristverlängerung dienen.
🏡 Langfristige Planung:
Wer in einem Gebiet mit kommunaler Wärmeplanung lebt, sollte die zukünftige
Entwicklung in die Entscheidung einbeziehen.
6. Fazit: Was tun, wenn die Heizung plötzlich ausfällt?
🔹 Erste Maßnahme:
Prüfen, ob eine Reparatur möglich ist.
🔹 Kurzfristige Lösung:
Falls eine neue Heizung nötig ist, prüfen, ob eine fossile Übergangslösung sinnvoll ist –
oder direkt in eine erneuerbare Alternative investiert werden kann.
🔹 Wärmeplanung beachten:
Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune, welche Heizsysteme künftig gefördert oder
vorgeschrieben werden.
🔹 Wirtschaftlichkeit prüfen:
Lohnt sich ein kurzfristiger Austausch? Ein Gutachten kann helfen, finanzielle Nachteile zu vermeiden.
🔹 Befreiung beantragen:
Falls die gesetzlichen Vorgaben wirtschaftlich oder technisch nicht umsetzbar sind, gibt es Möglichkeiten zur Ausnahme.
Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie sich beraten!
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